BOSHNJAKOVSKI BESUCHT TIRANA UND DURRËS IN DER REPUBLIK ALBANIEN

In der letzten Septemberwoche (25.09.2020–30.09.2020) besuchte Vladimir Boshnjakovski die Republik Albanien, genauer gesagt die Hauptstadt Tirana und die Hafenstadt Durrës. Die Ziele dieses Besuchs waren: i) Kontakte und Kooperationen mit Anwaltskanzleien für künftige gegenseitige grenzüberschreitende Rechtsunterstützung aufzubauen; ii) Informationen über die laufenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Reformen des Landes zu sammeln; iii) mit der lokalen Geschäftswelt in Kontakt zu treten und mehr über das lokale Geschäftsklima und die Denkweise vor Ort zu erfahren.

Vor dem Hintergrund dieser Ziele besuchte Herr Boshnjakovski fünf etablierte Anwaltskanzleien in Tirana und Durrës, die auf die Betreuung lokaler und internationaler Mandanten spezialisiert sind. Aus den Gesprächen lässt sich schließen, dass Albanien über starke und erfahrene Wirtschaftsanwälte verfügt, die unterschiedlichste Bedürfnisse von Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts betreuen können, darunter Investitionen in Immobilien, den Energiesektor, Versicherungen, Finanzen, Bauwesen, Gesundheitswesen, IT usw. Die Personen, mit denen Herr Boshnjakovski sprach, waren vielfach mit Fragen wie der Gründung lokaler Gesellschaften, steuerlicher Strukturierung, Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Unternehmensübernahmen, Forderungseinzug sowie der Begleitung sämtlicher privater und geschäftlicher Transaktionen befasst.

Herr Boshnjakovski traf außerdem kurz mit Frau Etilda Gjonaj, der Justizministerin Albaniens, zusammen und sprach mit ihr über die laufende Justizreform sowie über die Verfahren zur Lösung der komplizierten Situation im Zusammenhang mit dem Grundbuch und Eigentumstitelfragen. Ihre Botschaft war, dass die Prozesse zwar herausfordernd gewesen seien, es jedoch erhebliche Verbesserungen gegeben habe. Anlass des Treffens war nämlich eine Zeremonie zur Ausstellung von Eigentumsnachweisen, bei der mehr als 50 Personen Eigentumsurkunden übergeben wurden, von denen einige 30 Jahre lang darauf gewartet hatten, ihre Ansprüche auf das Grundstück, auf dem sie leben, zu klären.

Herr Boshnjakovski nutzte einen Teil seiner Zeit auch für Treffen mit lokalen jungen Managern und Unternehmern sowie mit etablierten Geschäftsleuten aus den Bereichen Gastgewerbe, Tourismus, Grundstücksentwicklung, Weinproduktion und Finanzwesen in Tirana und Durrës. Sie alle zeigten großes Interesse an der künftigen Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Republik Albanien und der Republik Nordmazedonien. Darüber hinaus teilten sie alle die Vision der Boshnjakovski Law Office, dass die Balkanregion trotz aller vergangenen und jüngsten Herausforderungen eine vielversprechende Zukunft hat.

WICHTIGE FAKTEN ZUM INVESTITIONSRECHTLICHEN RAHMEN ALBANIENS:

Die in Albanien am häufigsten verwendete Gesellschaftsform ist die GmbH, für die das Mindeststammkapital ALL 100 beträgt (etwas weniger als ein Euro). Das Registrierungsverfahren dauert nur wenige Tage. In den meisten Punkten ähneln die Regeln für die Funktionsweise einer GmbH jenen in anderen Staaten, mit einer Besonderheit: Die Tochtergesellschaft und die Muttergesellschaft dürfen nicht denselben Geschäftsführer haben.

Es bestehen keine Anforderungen an vorherige allgemeine Genehmigungen für ausländische Investitionen und auch keine Pflicht zu einem Joint Venture mit einem lokalen Investor. Albanien hat zahlreiche bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Zudem bestehen keine Devisenkontrollen oder Währungsbeschränkungen.

In Albanien gelten folgende Steuersätze: i) Mehrwertsteuer – allgemeiner Satz von 20 %, ein begünstigter Satz von 6 % für bestimmte Sektoren und ein Satz von 0 % in bestimmten Fällen; ii) Körperschaftsteuer – pauschal 15 %, wobei einige Branchen von einem begünstigten Steuersatz von 5 % profitieren, insbesondere Softwareunternehmen; iii) die Einkommensteuer ist progressiv ausgestaltet und umfasst drei Stufen – 0 %, 13 % und 23 %. Albanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen EU-Staaten sowie anderen großen Volkswirtschaften wie China, Indien, Russland, der Türkei usw. geschlossen.

Es bestehen keine Beschränkungen für Ausländer beim Eigentum an Gebäuden in der Republik Albanien. Hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken gilt jedoch, dass ausländische natürliche oder juristische Personen nur Grundstücke zu Investitionszwecken oder Grundstücke erwerben dürfen, die für Investitionszwecke genutzt werden oder bereits genutzt wurden. Diese Beschränkungen beim Grundstückserwerb können jedoch durch den Erwerb oder die Gründung einer Gesellschaft nach albanischem Recht umgangen werden, die zu 100 % im Eigentum eines Ausländers stehen kann.

Boshnjakovski Law Office würde sich freuen, ihre aufgebauten Kontakte zu nutzen, um jedem behilflich zu sein, der einen Anwalt, einen Geschäftspartner oder Investitionsmöglichkeiten in Albanien sucht, sowie jeden Mandanten aus Albanien bei seinen Aktivitäten in der Republik Nordmazedonien zu unterstützen.

Bitte kontaktieren Sie uns mit solchen Anfragen per E-Mail unter contact@boshnjakovski.com oder telefonisch unter +389 70 257 879.

Hinweis: Dieser Artikel sollte nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da Boshnjakovski Law Office keine rechtliche Expertin für die Gesetze und Vorschriften Albaniens ist und dies auch nicht beansprucht. Wenn Sie detaillierte Fragen zu den Einzelheiten des albanischen Rechtsrahmens haben, stellen wir gerne den Kontakt zu einigen unserer Partner in diesem Staat her.

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